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Kristallviolett (C.I. 42555) p.a.
Summenformel C25H30ClN3
Molare Masse (M) 407,99 g/mol
Dichte (D) 1,19
Schmelzpunkt (F) 205-215 °C (dec.)
Löslichkeit 10 g/l (H2O, 20 °C)
ADR 9 III • WGK 3
CAS-Nr. [548-62-9]
EG-Nr. 208-953-6 • UN-Nr. 3077
Kristallviolett oder auch Gentianaviolett ist löslich in Wasser und Alkohol und wird eingesetzt bei vielen histologischen Färbungen, z.B. Gramfärbung.
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Gefahrenhinweise
H302 Schädlich beim Verschlucken.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H351 Verdacht auf Krebs.
H410 Sehr giftig für Wasserlebewesen mit lang anhaltender Wirkung.
Vorsichtsmaßnahmen - Prävention
P273 Vermeiden Sie die Freisetzung in die Umwelt.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz tragen.
Vorsichtsmaßnahmen - Reaktion
P305 + P351 + P338 WENN IN AUGEN: Langsam mit Wasser abspülen
Anzahl der Minuten; Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen; weiter spülen.
P308 + P313 NA (mögliche) Exposition: Ärztliche Hilfe aufsuchen.